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Das Protestverfahren geht in die nächste Instanz

Linzer: Bedeutende Musterwirkung

Wie bereits bekannt ist, wurde der Protest der Redwell-Gunners Oberwart gegen die Beglaubigung des Wettspieles ABL-GD21 seitens des zuständigen Organs in der ABL in erster Instanz abgelehnt.

Die Redwell-Gunners Oberwart haben heute fristgerecht Einspruch gegen das Erkenntnis der ABL eingebracht. Damit geht das Verfahren in die nächste Instanz. Der Einspruch wird gemäß der Verfahrensordnung in der ABL innerhalb der nächsten 48 Stunden von unserem Verein ausführlich begründet werden. Danach ist der nunmehr zu nominierende Einspruchssenat der ABL am Zug. Mit einer Entscheidung ist also frühestens zu Beginn der kommenden Woche zu rechnen.

„Dieses Verfahren hat aus unserer Sicht eine bedeutende Musterwirkung. Es geht uns nicht darum, eine sportliche Niederlage gegen Güssing auf dem grünen Tisch in einen Sieg umzuwandeln. Wir haben den mehr als begründeten Verdacht, dass innerhalb der ABL causale Entscheidungen im Widerspruch zu den eigenen ABL-Bestimmungen getroffen wurden, die aus unserer Sicht so nicht in Ordnung sind und eben unfaire Auswirkungen auf den sportlichen Wettbewerb haben. Wir sind der Ansicht, dass die ABL den eigenen Bestimmungen folgend weder dem Verein magnofit Güssing Knights eine ABL-Lizenz in der vom Verein Güssing beantragten Form unter Einbezug eines Rechtsträgers erteilen hätte dürfen noch hätte es zur Erteilung von ABL-Spielerlizenzen gegen Vorlage einer nicht auf den Verein als Dienstgeber lautenden Rot-Weiss-Rot Card kommen dürfen. Beides ist in den jeweiligen ABL-Regulativen unmissverständlich klar geregelt. Die von der ABL nunmehr strapazierten Stellungnahmen des AMS sind daher diesbezüglich irrelevant und gehen ins Leere. Über die Erteilung einer ABL-Vereinslizenz und ABL-Spielerlizenzerteilung entscheiden einzig die für alle ABL-Organe und Mitglieder verbindlichen ABL-Bestimmungen. Das wollen wir mit diesem Verfahren aufzeigen. Ich hätte mir gewünscht, dass die ABL in dieser Sache von sich aus ihre eigenen Entscheidungen betreffend Vereins- und Spielerlizenz überprüft und entsprechend korrigiert ohne es auf einen Protest eines oder mehrerer Vereine ankommen zu lassen. Unsere Haltung zu diesem Thema ist der ABL schon lange bekannt. Jetzt ist halt der Punkt gekommen, wo man als mittelbar betroffener Verein nicht mehr tatenlos zusehen kann.“

meint Redwell-Gunners Präsident Thomas Linzer zur Begründung für den neuerlichen Einspruch und führt weiter aus:

„Welche Auswirkungen das offene Verfahren auf das Spielresultat gegen Güssing hat, bleibt dahingestellt. Kurzfristige Liquiditätsprobleme innerhalb einer Jahresgeschäftsgebarung einzelner Vereine sind nichts Neues. Das kann jedem, auch uns passieren. Dafür haben wir auch vollstes Verständnis. Wir wollen aber erreichen, dass alle ABL-Vereine nicht nur ihre sportlichen, sondern auch ihre wirtschaftlichen Lizenzkriterien ordentlich und vor allem regel- sowie gesetzeskonform durchführen. Das muss aus unserer Sicht die ABL unter Inanspruchnahme ihrer eigenen Bestimmungen bestmöglich prüfen. Deshalb werden wir auch für die Zukunft eine Verschärfung der ABL-Lizenz- und Durchführungsbestimmungen und strenge Kontrollen gegenüber allen (!) ABL-Vereinen beantragen.“